EU AI Act – Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Was das für Sie heißt →
glossar

Compliance-Begriffe, kurz erklärt

24 Begriffe aus Datenschutz, Arbeitssicherheit, Hinweisgeberschutz und EU AI Act – in je 2 bis 3 Sätzen, mit Verweis auf die Themenseite und die passende Leistung.

A

AuftragsverarbeiterDatenschutz

Dienstleister, der Daten weisungsgebunden im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet – geregelt über einen AV-Vertrag (Art. 28).

B

BetriebsarztArbeitssicherheit

Arzt mit arbeitsmedizinischer Qualifikation, der den Arbeitgeber bei Gesundheitsschutz, Vorsorge und Ergonomie berät – verpflichtend nach ASiG.

BeweislastumkehrHinweisgeberschutz

Erleidet ein Hinweisgeber nach einer Meldung eine Benachteiligung, wird vermutet, dass diese eine Repressalie ist – der Arbeitgeber muss das Gegenteil beweisen.

D

DGUVArbeitssicherheit

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen; erlässt verbindliche DGUV Vorschriften.

DSFADatenschutz

Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35: Vorabprüfung von Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Betroffenen bergen.

E

Externe MeldestelleHinweisgeberschutz

Beim Bund (oder den Ländern) eingerichtete Stelle, an die sich Hinweisgeber gleichrangig zur internen Meldestelle wenden können.

F

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)Arbeitssicherheit

Fachkundige Person, die den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit berät und unterstützt – zu bestellen nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.

G

GefährdungsbeurteilungArbeitssicherheit

Systematische Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen an jedem Arbeitsplatz mit Ableitung von Schutzmaßnahmen – die Grundpflicht nach § 5 ArbSchG.

GPAIEU AI Act

General-Purpose AI: KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die für viele verschiedene Aufgaben eingesetzt werden können.

H

HinweisgeberHinweisgeberschutz

Natürliche Person, die im beruflichen Kontext erlangte Informationen über Rechtsverstöße meldet oder offenlegt und dafür Schutz genießt.

Hochrisiko-KIEU AI Act

KI-Systeme mit erheblichem Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte – z. B. in Personalauswahl oder Kreditvergabe.

I

Interne MeldestelleHinweisgeberschutz

Vom Unternehmen eingerichtete Stelle, die Meldungen entgegennimmt, bearbeitet und die Vertraulichkeit der Identität wahrt.

K

KI-KompetenzEU AI Act

Fähigkeiten, Wissen und Verständnis, die den kompetenten und rechtssicheren Einsatz von KI-Systemen ermöglichen (Art. 4).

KI-SystemEU AI Act

Maschinengestütztes System, das mit Autonomie arbeitet und aus Eingaben Ergebnisse wie Vorhersagen oder Entscheidungen ableitet.

KonformitätsbewertungEU AI Act

Verfahren zum Nachweis, dass ein Hochrisiko-System die Anforderungen der Verordnung erfüllt.

P

Personenbezogene DatenDatenschutz

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen – etwa Name, Adresse, IP-Adresse oder Standortdaten.

PSAArbeitssicherheit

Persönliche Schutzausrüstung – vom Arbeitgeber bereitzustellende Ausrüstung (z. B. Helm, Handschuhe, Gehörschutz) zum Schutz vor verbleibenden Gefährdungen.

R

RechenschaftspflichtDatenschutz

Grundsatz aus Art. 5 Abs. 2: Der Verantwortliche muss die Einhaltung aller Datenschutzgrundsätze jederzeit nachweisen können.

RepressalieHinweisgeberschutz

Jede ungerechtfertigte Benachteiligung als Reaktion auf eine Meldung – etwa Kündigung, Abmahnung, Versetzung oder Mobbing. Sie ist verboten.

T

TOMDatenschutz

Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten nach Art. 32 – etwa Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Berechtigungskonzepte.

U

UnterweisungArbeitssicherheit

Arbeitsplatzbezogene Information und Anweisung der Beschäftigten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz – vor Tätigkeitsaufnahme und mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG).

V

VerantwortlicherDatenschutz

Stelle, die allein oder gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet – meist das Unternehmen selbst (Art. 4).

VerarbeitungDatenschutz

Jeder Vorgang im Umgang mit personenbezogenen Daten – vom Erheben und Speichern über die Nutzung bis zum Löschen.

VertraulichkeitsgebotHinweisgeberschutz

Pflicht, die Identität hinweisgebender und betroffener Personen sowie sonstiger Genannter geheim zu halten und den Zugriff zu beschränken.

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