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SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheits­schutz­koordination

Koordination nach Baustellenverordnung für Bauherren und Bauträger – Vorankündigung, SiGe-Plan, Unterlage für spätere Arbeiten und Koordination auf der Baustelle. Wir übernehmen die Koordinatorenaufgaben, die der Bauherr sonst selbst tragen muss.

Nach Baustellenverordnung Planung & Ausführung Qualifikation nach RAB 30
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Leistungsumfang

Was ist bei der SiGe-Koordination enthalten?

Alle Koordinatorenaufgaben nach § 3 Baustellenverordnung – von der Pflichtprüfung bis zur Übergabe.

Prüfung der Pflicht

Wir prüfen, ob für Ihr Vorhaben Koordinator, Vorankündigung und SiGe-Plan erforderlich sind.

Vorankündigung

Erstellung und Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde, spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle.

SiGe-Plan

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die Planungsphase mit Fortschreibung während der Ausführung.

Koordination in der Planung

Abstimmung der Arbeitsschutzmaßnahmen mit Planern und Fachplanern nach § 3 Abs. 1 BaustellV.

Koordination in der Ausführung

Baustellenbegehungen, Abstimmung der Gewerke, Überwachung der Maßnahmen und Dokumentation nach § 3 Abs. 3 BaustellV.

Unterlage für spätere Arbeiten

Zusammenstellung der sicherheitsrelevanten Angaben für Wartung, Instandhaltung und Umbau nach Fertigstellung.

Zielgruppe

Wer braucht einen SiGeKo?

Die Pflicht trifft den Bauherrn, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.

Bauherren mit mehreren Gewerken

Sobald mehr als ein Arbeitgeber auf der Baustelle arbeitet, ist ein Koordinator zu bestellen.

Bauträger und Projektentwickler

Wiederkehrende Vorhaben, bei denen Vorankündigung und SiGe-Plan zum Standard gehören.

Unternehmen mit Um- oder Erweiterungsbau

Betriebe, die bauen lassen und die Bauherrenpflichten nicht selbst tragen wollen.

Kommunen und Wohnungswirtschaft

Öffentliche und institutionelle Bauherren mit vielen parallelen Vorhaben.

Ablauf

Wie läuft die Koordination ab?

Vier Phasen von der Pflichtprüfung bis zur Übergabe der Unterlage.

  1. 01

    Pflichtprüfung

    Wir klären Umfang, Schwellenwerte und Termine für Vorankündigung und SiGe-Plan.

  2. 02

    Planungsphase

    Vorankündigung, SiGe-Plan und Abstimmung mit den Planern.

  3. 03

    Ausführungsphase

    Regelmäßige Begehungen, Koordination der Gewerke, Fortschreibung des SiGe-Plans und Dokumentation.

  4. 04

    Abschluss

    Unterlage für spätere Arbeiten und Übergabe aller Nachweise an den Bauherrn.

Ihr Nutzen

Was bringt Ihnen der SiGeKo?

Bauherrenpflichten erfüllt, Risiken auf der Baustelle gesenkt, Nachweise vollständig.

Bauherrenpflicht erfüllt

Die Baustellenverordnung nimmt den Bauherrn in die Pflicht; mit bestelltem Koordinator sind die Aufgaben nachweisbar erledigt.

Weniger Unfälle und Stillstand

Abgestimmte Gewerke und überwachte Schutzmaßnahmen verhindern Unfälle und Baustopps.

Nachweise gegenüber Behörde und BG

Vorankündigung, SiGe-Plan und Begehungsprotokolle liegen vollständig vor.

Ein Ansprechpartner für alle Gewerke

Der Koordinator bündelt die Abstimmung, statt dass der Bauherr jedem Gewerk hinterherläuft.

Häufige Fragen

Fragen zur SiGe-Koordination

Wann ist ein SiGeKo Pflicht?

Nach § 3 Baustellenverordnung, sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Eine Vorankündigung ist erforderlich, wenn die Arbeiten voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder der Umfang 500 Personentage überschreitet. Ein SiGe-Plan ist bei Vorankündigungspflicht oder besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II zu erstellen.

Wer darf Koordinator sein?

Der Bauherr selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter mit baufachlichen und arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen sowie Koordinatorenkenntnissen nach der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 30.

Bleibt der Bauherr verantwortlich?

Die Bestellung eines Koordinators entbindet den Bauherrn nicht von seiner Verantwortung nach § 4 Baustellenverordnung. Sie sorgt aber dafür, dass die Aufgaben fachkundig erledigt und dokumentiert werden – und genau das wird im Schadensfall geprüft.

Was kostet die Koordination?

Der Preis richtet sich nach Bauvolumen, Bauzeit, Zahl der Gewerke und dem Umfang der Begehungen. Sie erhalten nach der Pflichtprüfung ein Angebot in der Regel innerhalb eines Werktags.

Bauvorhaben geplant?

Lassen Sie die Koordination in fachkundige Hände

Nennen Sie uns Vorhaben, Bauzeit und Gewerke. Sie erhalten ein Angebot in der Regel innerhalb eines Werktags.