Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen für die Zusammenarbeit mit der tribeta GmbH i.G.
Für Verbraucher gilt zusätzlich zu diesen AGB die gesonderte Widerrufsbelehrung.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der tribeta GmbH i.G., Poststraße 67, 53840 Troisdorf (nachfolgend „tribeta") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde") über Compliance-Leistungen, insbesondere Schulungen, die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten, das Hinweisgebersystem (Meldekanal und externe Meldestelle), die laufende Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter oder Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einmalige Leistungen wie Gefährdungsbeurteilungen.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, tribeta stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
(2) Der Vertrag kommt auf einem der folgenden Wege zustande:
a) Individuelles Angebot: Auf Anfrage erstellt tribeta ein Angebot. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden bzw. durch die Bestellung des Kunden und deren Bestätigung durch tribeta (etwa durch Auftragsbestätigung oder Bereitstellung der Leistung) zustande.
b) Online-Bestellung (nur für Unternehmer): Der Online-Checkout auf dieser Website richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Mit Absenden der Bestellung über den entsprechenden Button bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, und gibt ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Bereitstellung der Leistung durch tribeta zustande.
(3) Verbraucher schließen Verträge ausschließlich über ein individuelles Angebot nach Absatz 2 lit. a; eine Bestellung über den Online-Checkout ist Verbrauchern nicht möglich.
(4) Der Vertragstext wird von tribeta gespeichert; die maßgeblichen Bestelldaten und diese AGB werden dem Kunden in Textform übermittelt.
§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsarten
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot. tribeta erbringt insbesondere folgende Leistungsarten:
- Online-Schulungen / E-Learning – digitale Lerninhalte mit Online-Zugang und Teilnahmenachweis;
- Hinweisgebersystem – Bereitstellung eines Meldekanals nach dem HinSchG sowie die Wahrnehmung der externen Meldestelle als laufende Leistung;
- Laufende Betreuung – Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit als Dauerdienstleistung;
- Einmalleistungen – projektbezogene Leistungen wie Gefährdungsbeurteilungen sowie die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten.
(2) tribeta erbringt Beratungs- und Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet tribeta ein sorgfältiges Tätigwerden (Dienstleistung), nicht jedoch einen bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolg.
(3) tribeta ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Unterauftragnehmer) einzusetzen.
(4) tribeta erbringt Compliance-Dienstleistungen und keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls oder eine individuelle Rechtsberatung ist nicht geschuldet; die Verantwortung für rechtliche Entscheidungen verbleibt beim Kunden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Online-Checkout richtet sich ausschließlich an Unternehmer; die Preise werden dort dementsprechend als Nettopreise ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei einer Online-Bestellung kann die Zahlung über den jeweils angebotenen Zahlungsdienstleister sofort fällig sein.
(4) Laufende Leistungen (Abonnements) werden, sofern nicht anders vereinbart, periodisch im Voraus abgerechnet. Einmalige Einrichtungsentgelte – etwa für die Einrichtung des Meldekanals in Höhe von 990 € netto – sind mit Vertragsbeginn fällig.
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. tribeta ist berechtigt, bei laufenden Leistungen nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung die Leistung bis zum Ausgleich offener Beträge auszusetzen.
(6) tribeta ist berechtigt, die Bereitstellung bzw. Freischaltung von Leistungen von der vorherigen vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts abhängig zu machen (Vorkasse). Bei laufenden Leistungen kann die Abrechnung nach Vereinbarung jährlich im Voraus erfolgen.
§ 4a Preisanpassung bei Dauerleistungen
(1) tribeta ist berechtigt, die Entgelte für laufende Leistungen zur Deckung gestiegener Kosten (z. B. Personal-, Betriebs- oder Lizenzkosten) nach billigem Ermessen anzupassen.
(2) Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.
(3) Erhöht sich das Entgelt, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu: Er kann den betroffenen Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Kündigt der Kunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt, gilt die Anpassung als angenommen; hierauf weist tribeta in der Ankündigung gesondert hin.
§ 5 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
(1) Die Vertragslaufzeit laufender Leistungen richtet sich nach der im Angebot bzw. im Konfigurator vereinbarten Laufzeit. Für den Meldekanal (HinSchG) und die externe Meldestelle sind Laufzeiten von 12 bis 60 Monaten wählbar; die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Für den externen Datenschutzbeauftragten und die Fachkraft für Arbeitssicherheit beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate.
(2) Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Ist der Kunde Verbraucher, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit stattdessen auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform (Papierform mit eigenhändiger Unterschrift). Ist der Kunde Verbraucher, genügt die Textform (z. B. E-Mail).
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Digitale Inhalte und E-Learning
(1) Der Zugang zu Online-Schulungen und E-Learning-Inhalten wird nach Vertragsschluss bzw. Zahlungseingang durch Bereitstellung von Zugangsdaten freigeschaltet.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Inhalten für den vereinbarten Zeitraum und die vereinbarte Zahl an Teilnehmenden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder Inhalte an Dritte ist ohne Zustimmung von tribeta nicht gestattet.
(3) Ist der Kunde Verbraucher und wird der Inhalt auf seinen ausdrücklichen Wunsch sofort bereitgestellt, so erlischt sein Widerrufsrecht, wenn er vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch die Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB). Einzelheiten regelt die Widerrufsbelehrung.
§ 7 Präsenz-Schulungen und Termine
(1) Bei gebuchten Präsenzterminen (z. B. der Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten in Präsenz) ist eine kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Terminbeginn möglich.
(2) Bei späterer Stornierung wird der volle Teilnahmepreis fällig, es sei denn, der Kunde stellt einen Ersatzteilnehmer oder der Platz kann anderweitig vergeben werden.
(3) tribeta kann Termine aus wichtigem Grund (z. B. Ausfall des Referenten) verlegen. Kann kein Ersatztermin angeboten werden, werden bereits gezahlte Entgelte für den betroffenen Termin erstattet; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 11.
§ 8 Meldekanal und externe Meldestelle
(1) tribeta bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Meldesystems, sichert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote zu. Kurzzeitige Einschränkungen, etwa durch Wartung, Updates oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von tribeta, sind möglich. Geplante Wartungsarbeiten kündigt tribeta rechtzeitig an, sofern sie über einen unerheblichen Zeitraum hinausgehen.
(2) Die gesetzlich vorgesehenen Meldewege hinweisgebender Personen gegenüber externen Meldestellen der Behörden bleiben von der Verfügbarkeit des Systems unberührt.
(3) Wird tribeta mit dem Betrieb der externen Meldestelle beauftragt, gewährleistet tribeta die Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender Personen, den Schutz sensibler Informationen vor unbefugtem Zugriff sowie eine neutrale und unabhängige Bearbeitung aller Meldungen. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung des HinSchG und der geltenden Datenschutzvorschriften.
(4) tribeta ist verantwortlich für den Betrieb und die Durchführung des Meldeverfahrens sowie für die ordnungsgemäße Bearbeitung und Dokumentation eingehender Meldungen. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Bewertung der gemeldeten Sachverhalte, die Entscheidung über und die Umsetzung von Folgemaßnahmen, interne Untersuchungen sowie etwaige arbeitsrechtliche Maßnahmen.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt tribeta alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von tribeta.
§ 10 Nutzungsrechte an Schulungs- und Arbeitsmaterial
An Schulungsunterlagen, E-Learning-Inhalten, Dokumentvorlagen und sonstigen Materialien erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von tribeta nicht gestattet.
§ 11 Haftung
(1) tribeta haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet tribeta nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
(4) Soweit die Haftung von tribeta ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von tribeta.
(5) Gegenüber Unternehmern verjähren Schadensersatzansprüche wegen einfacher Fahrlässigkeit, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie die Haftung nach Absatz 1 bleiben unberührt.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO; Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung. Soweit tribeta personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (etwa beim Meldekanal), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaats entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von tribeta in Troisdorf.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. tribeta ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.