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Leistung · Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz-Unter­weisung

Jährliche Online-Unterweisung nach § 12 ArbSchG – Ihre Beschäftigten werden orts- und zeitunabhängig unterwiesen, mit Nachweis und Zertifikat. Minimaler Aufwand, revisionssicherer Nachweis.

Bald verfügbar Nach § 12 ArbSchG Mit Nachweis
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Leistungsumfang

Was ist in der Unterweisung enthalten?

Die Online-Unterweisung deckt alle Pflichtinhalte nach § 12 ArbSchG ab — praxisnah, verständlich und mit revisionssicherem Nachweis.

Allgemeine Arbeitsschutz-Grundlagen

Rechte und Pflichten, Grundlagen des Arbeitsschutzes und Verantwortlichkeiten im Betrieb.

Betriebsspezifische Gefährdungen

Tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Gefährdungen sowie die geltenden Verhaltensregeln.

Brandschutz & Erste Hilfe

Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege sowie Grundlagen der Ersten Hilfe.

Umgang mit PSA & Arbeitsmitteln

Richtige Verwendung persönlicher Schutzausrüstung und der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln.

Verhalten bei Unfällen

Meldewege, Sofortmaßnahmen und richtiges Verhalten bei Arbeitsunfällen und Notfällen.

Abschlusstest

Wissensabfrage zur Lernerfolgskontrolle als Nachweis der verstandenen Inhalte.

Personalisiertes Zertifikat

Automatisch erstelltes Teilnahmezertifikat mit Namen, Datum und Inhalten.

Revisionssichere Teilnahmedokumentation

Lückenlose Dokumentation aller Teilnahmen als Nachweis Ihrer Unterweisungspflicht.

Zielgruppe

Für wen ist die Unterweisung geeignet?

Die Unterweisung ist für alle Beschäftigten Pflicht — regelmäßig und anlassbezogen.

Alle Beschäftigten

Jährliche Unterweisung für alle Mitarbeitenden, für Jugendliche sogar halbjährlich (§ 12 ArbSchG, § 29 JArbSchG).

Neue Mitarbeitende

Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit erstmalig unterwiesen werden.

Nach Gefährdungsänderungen

Betriebe, in denen sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Verfahren geändert haben.

Home-Office & mobile Arbeit

Ideal für verteilte Teams, die orts- und zeitunabhängig unterwiesen werden müssen.

Ablauf

Wie läuft die Unterweisung ab?

In vier einfachen Schritten von der Buchung zum revisionssicheren Nachweis.

  1. 01

    Zugang buchen

    Sie buchen die passende Anzahl an Zugängen und wählen die relevanten Module aus.

  2. 02

    Beschäftigte einladen

    Ihre Mitarbeitenden erhalten per E-Mail eine Einladung zur Online-Unterweisung.

  3. 03

    Online absolvieren

    Die Unterweisung wird orts- und zeitunabhängig durchlaufen und mit einem Abschlusstest beendet.

  4. 04

    Nachweis & Zertifikat automatisch

    Teilnahmenachweis und personalisiertes Zertifikat werden automatisch erstellt und dokumentiert.

Ihr Nutzen

Was bringt Ihnen die Unterweisung?

Sie erfüllen die Unterweisungspflicht mit minimalem Aufwand — und haben den Nachweis jederzeit griffbereit.

Erfüllt die jährliche Unterweisungspflicht

Sie kommen der Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung nach § 12 ArbSchG rechtssicher nach.

Revisionssicherer Nachweis

Lückenlose Dokumentation aller Teilnahmen — jederzeit vorlagefähig gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaft.

Minimaler Aufwand

Keine Terminkoordination, keine Präsenzschulung — die Unterweisung läuft vollständig online und automatisiert.

Weniger Unfälle

Gut unterwiesene Beschäftigte handeln sicherer — das senkt Unfallzahlen und Ausfallzeiten.

Jährlich aktualisierte Inhalte

Gesetzesänderungen und neue Vorschriften fließen laufend in die Unterweisungsmodule ein.

Preis

Was kostet die Unterweisung?

Bald verfügbar

Diese Leistung befindet sich in Vorbereitung und ist in Kürze buchbar. Fordern Sie vorab ein unverbindliches Angebot an – wir informieren Sie zum Start.

Individuelles Angebot anfordern
  • Online-Unterweisung, orts- & zeitunabhängig
  • Alle Pflichtinhalte nach § 12 ArbSchG
  • Abschlusstest zur Lernerfolgskontrolle
  • Personalisiertes Zertifikat
  • Revisionssichere Teilnahmedokumentation
  • Jährlich aktualisierte Inhalte
Häufige Fragen

Fragen zur Arbeitsschutz-Unterweisung

Wie oft muss unterwiesen werden?

Nach § 12 ArbSchG müssen Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Für Jugendliche gilt nach § 29 JArbSchG eine halbjährliche Unterweisung. Zusätzlich ist bei geänderten Gefährdungen, neuen Arbeitsmitteln oder nach Unfällen anlassbezogen zu unterweisen.

Ist eine Online-Unterweisung zulässig?

Ja. Eine Online-Unterweisung ist zulässig, sofern die Inhalte verständlich vermittelt, auf den Arbeitsplatz bezogen und der Lernerfolg kontrolliert wird — etwa durch einen Abschlusstest. Unsere Unterweisung erfüllt diese Anforderungen und dokumentiert die Teilnahme revisionssicher.

Erhalte ich einen Nachweis?

Ja. Nach erfolgreichem Abschluss wird automatisch ein personalisiertes Zertifikat erstellt und die Teilnahme lückenlos dokumentiert. Diesen Nachweis können Sie jederzeit gegenüber Aufsichtsbehörden und der Berufsgenossenschaft vorlegen.

Bereit für unterwiesene Teams?

Arbeitsschutz-Unterweisung — bald verfügbar

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir stellen die passenden Module zusammen und richten Ihre Zugänge ein.