Benennung als externe Meldestelle
Wir werden offiziell als Ihre interne Meldestelle im Sinne des HinSchG benannt und übernehmen deren Aufgaben.
Neutrale externe Meldestelle: Wir nehmen Hinweise vertraulich entgegen, prüfen sie unabhängig und begleiten die Fallbearbeitung — rechtssicher und diskret. So erfüllen Sie die HinSchG-Pflicht ohne interne Ressourcen.
Ob komplett ausgelagerte Meldestelle oder eigene digitale Plattform – Sie zahlen einen festen Monatspreis, ohne versteckte Kosten.
Rechtskonforme und effiziente Auslagerung Ihrer internen Whistleblower-Meldestelle – vollständig extern organisiert durch uns, ohne eigenen internen Aufwand.
Ihre eigene, interne Whistleblower-Plattform als PaaS-Modell in Ihrer Corporate Identity – Sie betreiben Ihren Meldekanal unternehmensintern, wir richten Ihnen die digitale Whistleblower-Umgebung ein.
Monatspreise gerundet, zzgl. gesetzl. USt., bei jährlicher Zahlung. Sondertarif 1–49 Beschäftigte: 5 Jahre Preisgarantie – auch wenn Sie über 49 Beschäftigte hinauswachsen. Individuelle Pakete auf Anfrage.
Als Ihre externe Meldestelle übernehmen wir die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vollständig — vertraulich, unabhängig und rechtssicher.
Wir werden offiziell als Ihre interne Meldestelle im Sinne des HinSchG benannt und übernehmen deren Aufgaben.
Hinweise werden schriftlich, mündlich oder auf Wunsch persönlich vertraulich entgegengenommen.
Jeder Hinweis wird unabhängig geprüft und auf Plausibilität und Stichhaltigkeit bewertet.
Wir wahren die gesetzlichen Fristen: Eingangsbestätigung binnen sieben Tagen, Rückmeldung binnen drei Monaten.
Wir führen den vertraulichen Dialog mit der hinweisgebenden Person und halten sie über den Stand informiert.
Nach der Prüfung erhalten Geschäftsführung bzw. Compliance konkrete, dokumentierte Handlungsempfehlungen.
Alle Vorgänge werden nachvollziehbar und aufbewahrungssicher dokumentiert.
Eine externe Meldestelle lohnt sich, wenn Neutralität, Vertrauen und Entlastung im Vordergrund stehen.
Organisationen, die keine eigene, unabhängige Meldestelle aufbauen können oder wollen.
Firmen, die die Melde-Bereitschaft durch eine erkennbar unabhängige, externe Anlaufstelle erhöhen wollen.
Bereiche mit erhöhtem Vertrauens- und Vertraulichkeitsbedarf, etwa Gesundheit, Soziales oder Finanzen.
Unternehmensgruppen, die eine standortübergreifende, unabhängige Meldestelle mit klaren Prozessen benötigen.
In vier klaren Schritten von der Mandatierung zur laufenden, dokumentierten Fallbearbeitung.
Sie beauftragen und benennen uns offiziell als externe Meldestelle Ihrer internen Meldestelle.
Wir richten die vereinbarten Meldewege ein — schriftlich, telefonisch und auf Wunsch persönlich.
Eingehende Hinweise nehmen wir vertraulich entgegen und prüfen sie unabhängig und fristgerecht.
Wir geben der Leitung Handlungsempfehlungen und dokumentieren den gesamten Vorgang nachvollziehbar.
Echte Unabhängigkeit, höhere Melde-Bereitschaft und rechtssichere Bearbeitung — bei voller Entlastung Ihrer Teams.
Als externe Meldestelle agieren wir frei von internen Interessen und schützen die Vertraulichkeit konsequent.
Eine neutrale externe Stelle senkt die Hemmschwelle — Hinweise werden eher gemeldet als verschwiegen.
Ihre Mitarbeitenden müssen keine heiklen Fälle selbst prüfen — das übernehmen wir als Ihre externe Meldestelle.
Alle Fälle werden fristgerecht, HinSchG-konform und dokumentiert bearbeitet — Ihr belastbarer Nachweis.
Eine unabhängige Meldestelle signalisiert gelebte Compliance-Kultur gegenüber Belegschaft und Behörden.
Der genaue Preis richtet sich nach Unternehmensgröße, Branche und dem erwarteten Fallaufkommen. Monatlich kündbar.
Individuelles Angebot anfordernEine externe Meldestelle übernimmt die Aufgaben Ihrer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Wir nehmen Hinweise vertraulich entgegen, prüfen sie unabhängig, wahren die gesetzlichen Fristen und geben der Leitung Handlungsempfehlungen — neutral, diskret und rechtssicher.
Eine interne Lösung bindet eigene Ressourcen und kann Interessenkonflikte bergen. Eine externe Meldestelle bringt erkennbare Neutralität, Fachwissen und Distanz zum Tagesgeschäft. Gerade das erhöht das Vertrauen und die Melde-Bereitschaft. Für viele Unternehmen ist die externe Variante daher glaubwürdiger und entlastender.
Ja. Die Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender Personen ist nach dem HinSchG geschützt und wird von uns konsequent gewahrt. Wir geben Identitäten nicht unbefugt weiter; auch Repressalien gegen Meldende sind gesetzlich verboten. Auf Wunsch ist eine anonyme Kommunikation möglich.
Bausteine, die Ihren Hinweisgeberschutz sinnvoll ergänzen.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir prüfen Ihre Pflichten und schlagen das passende Meldestellen-Paket vor.